Radfahrausbildung in Klasse 4
Im vierten Schuljahr findet die Radfahrausbildung statt.
Die damit verbundene Radfahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil besteht aus einem Fragebogen, den die Schüler ausfüllen müssen. Die praktische Radfahrprüfung besteht aus einer Einzel- und einer Gruppenprüfung.
Im Rahmen des Sachunterrichts lernen die Schülerinnen und Schüler zunächst den Aufbau und die verkehrssichere Ausstattung des Fahrrads sowie die Regeln des Straßenverkehrs kennen.
Der praktische Teil findet in Zusammenarbeit mit der Polizei sowie einigen Eltern auf dem Festplatz in Horbach als auch im Realverkehr statt. Er umfasst vier Übungseinheiten zu je zwei Unterrichtsstunden. Kinder, die im Schonraum gute Ergebnisse erzielen, nehmen am Training im Realverkehr teil. Hierbei werden die Kinder in Kleingruppen durch einen Polizisten angeleitet und einen Elternteil begleitet. Die übrigen Kinder trainieren weiter auf dem Übungsplatz.
In der Einzelprüfung sollen die Schüler schwierige und komplexe Handlungsabläufe im Straßenverkehr fehlerfrei ausführen. In der Gruppenprüfung sollen sie zeigen, dass sie ständig wechselnde Verkehrssituationen richtig einschätzen und bewältigen können.
Für die bestandene Radfahrprüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Radfahrführerschein.